„Überwundene Angst bringt Freiheit und Verantwortung“ – Stefanie Rösch, 2013

Posts zum Tag "Selbstverletzung"

Recht auf Notwehr – auch gegen innere Täter

04.08.2013 Veröffentlicht von Strategien 0 Kommentare

Viele schwertraumatisierte Menschen kämpfen gegen innere Täteranteile. Wir Psychotherapeuten sprechen gerne von Täter-Introjekten, einfach gesagt Gedanken, Gefühle und Handlungen der betroffenen Person, welche dem Handeln, Fühlen und Denken des Täters/der Täter im Außen ähneln.

Ursprünglich übernahmen diese inneren Täteranteile eine positive Rolle. Sie schützten Betroffene vor vermehrter Gewalt oder z.B. auch davor, dass Drohungen des Täters von Gewalt gegen Dritte umgesetzt wurden.

Aber! Täterverhalten im Innen schützt auch immer die Täter im Außen. Denn selbstverletzendes Verhalten wird von Außen-Tätern dafür eingefordert, dass die betroffene Person sich irgendwelchen Regeln des Täters widersetzt, oft der Verschwiegenheit oder einer anderen Form der Unterwerfung. Diese Regeln schaffen Täter, damit sie nicht erwischt und von der Justiz für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden können. Das heißt, selbstverletzendes Verhalten in diesem Sinne ist Täterschutz.

Verstehen Sie mich nicht falsch: Nicht alles selbstverletzende Verhalten ist als Täterschutz zu verstehen!

Und ganze wichtig: Täterschutz ist in diesem Sinne tatsächlich auch Schutz der Opfer, solange der oder die Täter Zugriff auf ihr Opfer haben.

Wenn es keinen Täterkontakt im Außen mehr gibt, kämpfen Betroffene trotzdem oft noch Jahre lang mit ihren inneren Tätern.

Ich kann sehen, dass innere Täteranteile ursprünglich positive Aufgaben haben. Trotzdem fand ich es naheliegend, dass für die innere Welt die gleichen Rechte und Gesetze gelten wie in der äußeren Welt.

Im Außen sind Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Nötigung, Entführung, Menschenhandel, Zwang zur Prostitution, Mord, Totschlag, Körperverletzung und schwere Körperverletzung (wenn eine Waffe im Spiel ist), Beleidigungen, Bedrohungen und andere Straftaten. Das Gesetz verbietet, dass ein Mensch einem anderen diese Dinge aufzwingt.

Damit wir uns schützen können, gibt es die Notwehr. Im Grunde ist es so, dass wenn jemand mich töten will, ich mein Leben verteidigen darf, auch wenn diese Verteidigung zum Tod meines Angreifers führt.

Das wäre der extremste Fall. Das deutsche Strafrecht erlaubt mir, mich zu wehren, auch wenn es dafür notwendig ist, selbst eine Straftat zu begehen. Also wenn jemand mich schlägt und ich nicht weglaufen kann, dann darf ich zurückschlagen. Wenn der andere dann eine blutige Nase hat, ist das zwar eine Körperverletzung, aber weil ich sie begangen habe, um mich zu wehren, ist sie gerechtfertigt. Das ist einfach gesagt und ohne Anspruch auf juristische Korrektheit. Im konkreten Einzelfall entscheidet so etwas ein Richter. Aber prinzipiell dürfen wir uns mit allen notwendigen Mitteln wehren.

Ich bin der Meinung, dass das auch in der inneren Welt so gilt. Auf dieser Annahme aufbauend schlage ich imaginative Strategien vor, die ich gleich beschreiben werde. Jedoch, dafür, dass die folgenden Beschreibungen und Vorschläge funktionieren können, ist es meiner Meinung nach notwendig, dass es keinen Täterkontakt im Außen mehr gibt. Meine Erfahrung zeigt, dass es leichter und manchmal erst möglich ist, diese Techniken einzusetzen, wenn es jemanden – in der Regel eine erfahrene Therapeutin – gibt, die einen bei der Umsetzung unterstützt.

1.    Strategie: In Rente schicken an den sicheren Ort

Manche Innenpersonen, die einem „zum Schutz“ schaden wollen, kann man davon überzeugen, sich an ihrem sicheren Ort zur Ruhe zu setzen, also in Rente zu gehen. Ihre Aufgabe ist erledigt. Den äußeren Grund für ihr Dasein gibt es nicht mehr, weil es keinen Täterkontakt mehr gibt. Deswegen kann die Chefin oder können die Chefs des inneren Teams (diesen Begriff finde ich schöner und treffender als „System“ oder auch „Viele“) die Verantwortung dafür übernehmen, für die Sicherheit von allen zu sorgen. Das geht natürlich nur, wenn die Chefin oder die Chefs auch tatsächlich schon genug über gesundes Sicherheitsverhalten und Risikominimierung gelernt haben.

2.    Strategie: Schlafen legen, das künstliche Koma

Andere Innenpersonen wollen ihrem Team nicht wehtun, haben aber das Gefühl, es zu müssen, weil sie so große Angst vor jemandem haben (innen oder außen). Dann sind diese Innenpersonen oft froh, wenn sie eine Auszeit in einer inneren, sicheren Klinik/Hotel/sicherer Ort machen dürfen, wo sie im künstlichen Koma schlafen und sich ausruhen können. Wenn sie möchten können sie für eine begrenzte Zeit schlafen und wenn sie möchten auch mit Kopfhörern auf den Ohren. Von Band bekommen sie dann gesagt, dass sie jetzt sicher sind und dass die Chefin des inneren Teams die Verantwortung und Sorge für alle übernimmt und dafür, dass alle im Außen sicher sind.
Es kann notwendig sein, eine Innenperson als Akt der Notwehr mit Zwang Schlafen zu legen. Ich kann mir vorstellen, dass das nur mit Hilfe einer Therapeutin in der Außenwelt geht. Ich beschreibe das Vorgehen trotzdem:
Wenn eine Innenperson zwar niemandem schaden will, aber sich weigert, freiwillig einen Runde zu schlafen, bis sie sich nicht mehr gezwungen sieht, den anderen im Team zu schaden, dann sehe ich es als einen Akt der Notwehr an, diese Innenperson mit Zwang „schlafen zu legen“. Dafür wird diese Innenperson in der inneren Welt auf eine Liege gelegt, von Innen-Polizisten festgehalten und bekommt von einem Innen-Arzt ausschließlich auf Anweisung der Chefin des Teams eine Infusion gelegt und wird auch nur auf Anweisung der Teamchefs schlafen gelegt. Die Innenperson wird dabei (von der Therapeutin im Außen) begleitet und gestützt, auch wenn sie schimpft und fleht und zornt. Und immer daran denken, das ist ein Akt der Notwehr! Wenn die Innenperson sich sehr wehrt, kann das wie in der Außen-Welt eine Weile dauern und eine Menge Schlafmittel in der inneren Welt benötigen. Wenn die Innenperson schläft, wird sie an einen sicheren Ort verbracht, an dem gut für sie gesorgt wird, bis das Team/Chefin entscheidet, sie wieder aufzuwecken.

3.    Strategie: Notwehr: Raketisieren, die Reise ins schwarze Loch

Klienten und / oder das innere Team haben das Recht, sich gegen Täter-Anteile zu wehren, die jemanden aus dem Team im Innen oder im Außen verletzen wollen, sei es durch nicht essen und nicht trinken, nicht schlafen lassen, Erinnerungen hervorholen und immer wieder aktivieren, sich überfordern, sich schneiden, sich verbrennen, sich umbringen sollen oder irgendeine andere Form der Selbstverletzung.

Versucht ein Täteranteil jemanden zu töten, geht er das Risiko ein, dass sein Opfer sich ganz legal wehrt. Gleichzeitig geht der Täteranteil dabei auch bewusst das Risiko ein, selbst getötet zu werden. Es gibt Täteranteile, denen das sehr bewusst ist, dass sie sich selbst und alle anderen vom Team umbringen wollen und die nicht mit sich verhandeln lassen.

An der Stelle schlage ich dann vor, sich entsprechend zu wehren. Diese unbelehrbaren Täteranteile werden von den inneren Polzisten in eine Rakete gesetzt und warten dort darauf, bis die Chefin/das Team den Startknopf drückt, um die Rakete zu zünden. Die Rakete fliegt dann in ein Schwarzes Loch, wo alle auf Nimmer-Wiedersehen verschwinden. Ich nenne das Raketisieren.
Taucht die Sorge auf, dass jemand aus dem Schwarzen Loch zurückkehren könnte, dann sollte man sich klar machen, dass das zum einen nicht geht und dass im schwarzen Loch alles umgekehrt wird. Es ist die Rückseite vom Universum sozusagen, das heißt, dass alle „Bösen“ in „Gute“ verwandelt werden. Und für wen das passt, der schickt sie ins Schwarze Loch zu Gott, der kümmert sich dann schon um die Bösen.

Belohnung & Strafe: Wie aus Strafen Belohnungen werden

31.07.2013 Veröffentlicht von Strategien 1 Kommentare

Wenn es eine große Tendenz zur Selbstbestrafung gibt, dann hatte ich schon gute Erfolge damit, „echte“ Strafen einzuführen. Sich selbst zu verletzen, zu schneiden, nicht zu essen, nicht zu trinken, sich selbst mit Erinnerungen zu quälen sind in meinen (therapeutischen) Augen keine „echten“ Strafen, weil Betroffene wissen, was kommt. Es ist weniger Überwindung, weniger negativ, weil es den Druck, sich selbst für etwas bestrafen zu müssen, verringert, also entlastet.

Derjenige (Täter/Innenperson/innerer Anteil/Täterintrojekt), der die Selbstbestrafung will, will eine echte Strafe für ein echtes Vergehen. Das Vergehen ist zum Beispiel das Erzählen von Erinnerungen oder von Dingen, die der Täter gerne geheim weiß. Die Selbstbestrafung dient in letzter Konsequenz dem Schutz des Täters. Denken Sie es durch! Bis zu Ende! Würden Sie als Betroffene oder Ihre Klienten sich nicht selbst bestrafen, käme alles heraus. Täter müssten sich verantworten für ihre Taten.

Den „inneren Täter“ (Innenanteil von Tätern/den eigenen Gedanken/Täterintrojekt) zu überwinden könnte folgende Argumentation zu Grunde liegen: „Wenn Du willst, dass ich mich für das Erzählen dieser Erinnerung bestrafe, dann sollte es doch eine richtige Strafe sein, oder? Eine Strafe ist etwas, dass mir richtig schwer fällt, was mir „weh“ tut. Nichts zu essen oder mich vollzustopfen oder mich zu schneiden tut mir nicht wirklich weh. Das kenne ich schon. Was mir wirklich „weh“ tun würde und was mir wirklich Angst macht, wozu ich mich wirklich überwinden muss, ist eine Freundin anzurufen und zusammen ein Eis essen zu gehen. Deswegen, weil Du ja willst, dass ich mich bestrafe, werde ich das ab jetzt  machen :-)“

Betroffene sind sich darüber bewusst, dass sie damit sich selbst und den inneren Täter hinters Licht führen. So kann diese Strategie ein Zwischenschritt in der Auflösung selbstverletzenden Verhaltens sein.

Die „echte“ Strafe kann alles sein, was Spaß macht und einem schwer fällt.

Und wie immer funktioniert auch das nicht für jeden, aber vielleicht für Sie?

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