„Überwundene Angst bringt Freiheit und Verantwortung“ – Stefanie Rösch, 2013

Posts zum Tag "Organisierte Gewalt"

Opferentschädigung – Was ist das denn?

03.05.2014 Veröffentlicht von Lesestoff 2 Kommentare

Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) gibt es seit 1985.

Ich beschreibe es immer so: Der Staat ist sich darüber bewusst, dass er seine Bürger nicht immer zuverlässig davor schützen kann, Opfer eines Verbrechens zu werden. Also hat der Staat sich selbst auferlegt, diesen Opfern mit den Folgen zu helfen. Diese Hilfe besteht vor allem in der Übernahme von Kosten für den entstandenen Schaden, auch für Psychotherapie, andere Heilbehandlungen oder medizinische Leistungen.

Die wichtigste Voraussetzung um eine Entschädigung nach dem OEG zu erhalten ist, die Straftat anzuzeigen und bei der Aufklärung der Tat nach bestem Wissen und Gewissen mitzuwirken und im gleichen „Atemzug“ den vorerst formlosen Antrag auf Opferentschädigung zu stellen. Leider sind zu wenige Opfer über die Möglichkeit dieses Antrages aufgeklärt. Deswegen auch dieser Artikel.

Eine gute Zusammenfassung zum Opferentschädigungsgesetz findet sich auf Wikipedia.
In der Regel ist der Antrag auf Opferentschädigung bei den zuständigen Versorgungsämtern zu stellen. Er kann aber auch bei der Stadt, anderen Sozialleistern, der Rentenversicherung und der Krankenkasse gestellt werden. Der Antrag kann formlos sein. In unserem Landkreis (Konstanz, BW) erfolgt dann eine Prüfung des Anspruches durch das Landratsamt, die schon einmal ein, zwei Jahre dauern kann, wenn die Prüfung von einem laufenden Strafverfahren abhängig gemacht wird – was nach meinem laienhaften Rechtsempfinden laut Gesetz nicht notwendig wäre. Die Prüfung erfolgt teilweise aufgrund Aktenlage, was eine Verzögerung begründen kann, da die Akten möglicherweise erst nach Beendigung des Strafverfahrens an das Landratsamt übergeben werden. Teilweise erfolgt die Prüfung auch über eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst des Landkreises. In Konstanz haben wir das Glück, wirklich kompetente Ärzte an dieser Stelle zu haben, die sich mit Traumafolgen exzellent auskennen.

Wird der Anspruch auf Versorgung festgestellt, so gilt das Antragsdatum für fällige Zahlungen. Ich hatte Klienten, die zwar erst nach 2 Jahren, dann aber sämtliche Therapiekosten erstattet bekamen, weil sie den Antrag auf Opferentschädigung direkt im Zusammenhang mit ihrer Anzeige gestellt hatten. Also den Antrag so früh wie möglich stellen.

Hier ein paar Antragsbeispiele:

Berlin OEG_Antrag_Berlin
Deutschlandweit [wpdm_file id=14]
Aus Bayern: oeg_antrag_Bayern

Hier die Informationen für den Landkreis Konstanz, allerdings immer noch ohne herunterladbares Antragsformular.

Dafür gibt es hier ein Merkblatt für Betroffene des Landes Baden-Württemberg: OEG_MerkbalttOpferhilfeBW                      

Und eine hilfreiche Onlineversion [wpdm_file id=11]

In Baden-Württemberg gibt es zusätzlich eine Landesstiftung Opferschutz

„Die in der Zeit von 2001 bis einschließlich 2013 von der Baden-Württemberg Stiftung und ab 2014 aus Haushaltsmitteln finanzierte Stiftung hat es sich zum Ziel gesetzt, Opfern von Straftaten zu helfen. Zum einen geschieht dies durch direkte finanzielle Zuwendungen an von Gewalttaten betroffene Personen. Wir wollen damit bestehende Lücken bei der gesetzlichen Opferentschädigung schließen. Zum anderen können durch die Stiftung aber auch Opfer-Zeugen-Betreuungsprogramme unterstützt werden.“

Und natürlich kann man sich auch immer an den Weißen Ring e.V. wenden, sicher die größte Opferhilfeorganisation, die wir in Deutschland haben, mit Niederlassungen in vielen Städten und Gemeinden, sowie einer Informationshotline.

Wer sich genauer für das Thema interessiert findet Hier noch eine interessante Statistik: OEG_Statisktik_2012

Leserfrage: Ambulante Traumatherapie oder Klinik mit Traumatherapie?

28.04.2014 Veröffentlicht von Leserfragen 1 Kommentare

Ich werde immer wieder gefragt, was im Fall einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) denn besser sei, eine ambulante Traumatherapie oder ein Klinikaufenthalt mit Traumatherapie.

Ganz grundsätzlich bin ich kein Fan von Klinikaufenthalten für PTBS-Betroffene.

Aber natürlich gibt es Umstände, die einen Klinikaufenthalt notwendig und auch sinnvoll machen, genauso wie es Gesundheitszustände von PTBS-Betroffenen gibt, in denen die Gabe von Psychopharmaka oder Schlafmitteln angesagt sind.

Aus meiner Erfahrung haben ganz viele PTBS-Betroffene deswegen Schwierigkeiten in ihrem Alltag zu Recht zu kommen, weil ihr limbisches System ständig „Fehlalarme“ auslöst. Diese Fehlalarme, die zu den belastenden Erinnerungs- und Gefühlsattacken führen, werden häufig durch Reize in der Lebensumgebung ausgelöst/getriggert, z.B. weil der „Tatort“ in der Nähe ist. Wenn Betroffene in eine Klinik gehen, dann sind sie den Auslösereizen/Triggern ihrer Erinnerungsattacken häufig nicht oder deutlich weniger ausgesetzt, allein weil sie sich in einer fremden Umgebung befinden. Die Symptome der PTBS verbessern sich fast von allein. Wenn man dann zurück in die gewohnte Umgebung kommt, dann habe ich schon oft gehört, dass die Beschwerden sich plötzlich wieder verschlechtern, was sehr frustrierend für Betroffene ist. Der Grund ist einfach, dass man den Auslösereizen zu Hause wieder mehr ausgesetzt ist. Und in der Umgebung der Klinik war es wegen der fehlenden Auslösereize nicht möglich, das Hirn darauf zu trainieren, geeignete von ungeeigneten Auslösereizen zu unterscheiden, um dadurch die Erfahrung dauerhaft zu „verarbeiten“.

Deswegen empfehle ich bei einer PTBS aufgrund eines einzelnen traumatischen Erlebnisses lieber eine ambulante Traumatherapie bei einem qualifizierten Therapeuten zu machen, weil dies schnell und zuverlässig zum Erfolg führt.

Klinikaufenthalte sind dann sinnvoll, wenn jemand über einen längeren Zeitraum Gewalt erlebt hat und neben den Erinnerungsattacken noch andere Fähigkeiten nicht lernen konnte, z.B. sich abzugrenzen, Beziehungen zu führen, sich selbst als wertvoll zu erleben oder zu wissen, welchen Einfluss man auf sein Leben hat und wo die tatsächlichen Grenzen des Einflusses sind, den eigenen Körper zu spüren oder eigene Entscheidungen zu treffen. Hier kann ein Klinikaufenthalt einen sicheren Rahmen bieten, in dem man diese grundlegenderen Probleme angehen kann. Menschen, die sehr viel Gewalt erlebt haben, können diese Fertigkeiten manchmal nur im Rahmen eines Klinikaufenthaltes erlernen.

Oder wenn die betroffene Person sich aktuell noch im Einzugsbereich des Täters befindet. Fortschritt ist bei PTBS Patienten oft mit einem Gefühl der Sicherheit und dem „wieder vertrauen können“ verbunden. Sollte der Täter also noch regelmäßig Zugang zu seinem Opfer haben, sollte ein Klinikaufenthalt in Erwägung gezogen werden. Natürlich ist es keine Dauerlösung sich vor dem Täter in der Klinik zu „verstecken“. Parallel zum Aufenthalt in der Klinik sollte dafür gesorgt werden, dass der Täter nicht weiter Kontakt zu der betroffenen Person aufnehmen kann.

Auch die vor allem nach extremer, oft organisierter Gewalt immer wieder auftretende Suizidalität kann ein guter Grund für die Sicherheit eines Klinikaufenthaltes sein.

Gleichzeitig ist es möglich, dass Tätergruppen Betroffene immer wieder mit Klinikeinweisungen und damit bedroht haben, dass ihnen niemand glaubt. Dann können Kliniken selbst zu Auslösereizen/Triggern werden und wären somit nicht hilfreich. Dann wäre es möglich, dass Betroffene den gesamten Klinikaufenthalt „weg“-dissoziiert, also innerlich nicht anwesend, sind und damit therapeutische Angebote wenig effektiv nutzen können.

Im Übrigen geht es bei der Behandlung der PTBS darum, etwas zu lernen. Das heißt als Betroffener muss man viel üben und durchhalten und Mut zeigen, sich mit den belastenden Erinnerungen auseinander zu setzen und auch und vor allem mit der dazugehörigen Stressreaktion und den belastenden Gefühlen. Dafür braucht jeder seine Zeit und einen geeigneten Begleiter. Der richtige Begleiter ist in meinen Augen wichtiger als die Lernumgebung, also die Frage nach Klinik oder Praxis.

Entscheiden Sie selbst, welcher Weg für Sie der passende ist.

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