„Überwundene Angst bringt Freiheit und Verantwortung“ – Stefanie Rösch, 2013

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Leserfrage: Einbruch und PTBS

14.03.2021 Veröffentlicht von Leserfragen 0 Kommentare

Kann ein Hauseinbruch, bei dem der Bewohner selbst nicht im Haus war, bei diesem eine PTBS verursachen? Obwohl somit nicht lebensbedrohlich?

Foto von Visually Us von Pexels

Liebe Leserin,

Ihre Frage wirft verschiedene weitere Fragen auf.

  1. Ihre Frage wirft die Frage nach dem Traumakriterium auf. Eine Posttraumatische Belastungsstörung gehört zu den wenigen psychischen Störungen, für deren Diagnose ein auslösendes Ereignis notwendig ist. Wie lautet dieses Kriterium und fällt ein Hauseinbruch, bei dem der Bewohner nicht daheim ist, darunter?
  2. Eine zweite Frage betrifft das Thema von psychischer Belastung durch Einbrüchen.
  3. Und eine dritte Frage ist, warum brauchen wir überhaupt Diagnosen?

Warum brauchen wir Diagnosen?

Grundsätzlich gibt es zwei Systeme, nach denen wir psychische Störungen diagnostizieren. Das eine heißt Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD = International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems). Das ICD wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben.

Und das andere heißt Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen (DSM). Das DSM wird von der Amerikanischen psychiatrischen Gesellschaft (APA) herausgegeben.

In Deutschland ist für das Gesundheitssystem das ICD das entscheidende Klassifikationssystem. Wann immer die Krankenkassen eine Leistung übernehmen, hat irgendeine Fachperson einen ICD Code vergeben. Das ist ein Grund für eine Diagnose.

Wir brauchen Diagnosen auch, um uns als Fachleute schnell über komplexe Sachverhalte unterhalten zu können. So können wir viele Informationen austauschen, die sich alle hinter einer Störungsbezeichnung verbergen. Zum einen über die Entstehung einer Störung, über deren häufige Beschwerden, deren Verlauf und auch über deren Behandlungsmöglichkeiten.

Diese Klassifikationssysteme werden laufend anhand aktueller Erkenntnisse weiter ausgearbeitet und angepasst. Im Abstand von mehreren Jahren kommen Revisionen heraus. Insofern gibt es aktuell das DSM in seiner fünften Überarbeitung und beim ICD steht die elfte Überarbeitung vor der Tür. In beiden Versionen wurde das Traumakriterium für die Neufassung geändert.

Posttraumatische Belastungsstörung: Das Traumakriterium

Foto von Caleb Kwok von Pexels

Um eine Posttraumatische Belastungsstörung diagnostizieren zu können, müssen verschiedene Beschwerden (Symptome) erfüllt sein. Darunter auch das Erleben eines auslösenden Ereignisses. Das ist das Traumakriterium.

Schauen wir uns die beiden Klassifikationen für das Traumakriterium im Vergleich an.

Das Traumakriterium im ICD

ICD 10: Posttraumatische Belastungsstörung (F43.1)ICD 11: Posttraumatische Belastungsstörung (F 6B40)  
Die PTBS entsteht als eine verzögerte oder über einen längeren Zeitraum andauernde Reaktion auf ein belastendes Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer, mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß,

die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde.  
Die PTBS entsteht als Reaktion auf ein extrem bedrohliches oder katastrophales Ereignis oder eine Reihe von Ereignissen.





Tabelle 1: Das Traumakriterium im ICD, alte Fassung gegenüber neuer Fassung

Im ICD-10 wurde noch berücksichtigt, dass Menschen ganz unterschiedlich auf belastende und bedrohliche Ereignisse reagieren. In der Neufassung wurde das subjektive Erleben herausgelassen. Hier geht es nur noch um ein „objektives“ Kriterium. Denn wer legt fest, was extrem bedrohlich oder katastrophal ist? Hier maßen sich Fachpersonen an, sie wüssten wie jemand ein bestimmtes Ereignis erlebt. Die Anmaßung liegt natürlich bei den Fachleuten, welche diese Kriterien festlegen. Aber auch bei denen, die im Alltag Menschen unterstützen wollen, die ganz unterschiedliche Erfahrungen machen mussten. Diese Fachleute müssen sich an die Diagnose-Kriterien halten und deswegen eine Einschätzung festlegen.

Das Traumakriterium im DSM

DSM-IV: Posttraumatische BelastungsstörungDSM-V: Posttraumatische Belastungsstörung
Die Person wurde mit einem traumatischen Ereignis konfrontiert, bei dem die beiden folgenden Kriterien vorhanden waren: Konfrontation mit tatsächlichem oder drohendem Tod oder ernsthafter Verletzung oder Gefahr der körperlichen Unversehrtheit durch ein oder mehrere Ereignisse
(1) Selbst erlebtes Ereignis: der eigenen Person oder
(2) Beobachtetes Ereignis: anderer Personen

Die Reaktion der Person umfasste intensive Furcht, Hilflosigkeit oder Entsetzen.  



Konfrontation mit tatsächlichem oder drohenden Tod, ernsthafter Verletzung oder sexueller Gewalt auf eine (oder mehrere) der folgenden Arten
(1) Direktes Erleben eines oder mehrerer traumatischer Ereignisse
(2) Persönliches Erleben eines oder mehrerer traumatischer Ereignisse bei anderen Personen
(3) Erfahren, dass einem nahen Familienmitglied oder einem engen Freund ein oder mehrere traumatische Ereignisse zugestoßen sind (Unfall / Gewalt)
(4) Erfahrung wiederholter/ extremer Konfrontation mit aversiven Details von einem oder mehreren traumatischen Ereignissen. Beachte: Konfrontation durch TV und Medien erfüllen das Kriterium 4 nicht, es sei denn es ist berufsbedingt.  
Tabelle 2: Das Traumakriterium im DSM, alte Fassung gegenüber neuer Fassung

Im DSM hat man in der Neufassung ebenfalls das subjektive Erleben der belastenden Erfahrung weggelassen. Auch hier entscheiden letztendlich Fachpersonen darüber, ob etwas traumatisch war oder nicht. Unabhängig vom subjektiven Erleben.

Ich bin der Meinung, dass diese Veränderungen in den Diagnosekriterien das fehlende Störungsmodell für die PTBS wiederspiegelt. Die Kriterien werden anhand von klinischen Beobachtungen oder wissenschaftlichen Befragungen zusammengestellt. So versuchen wir als Fachleute, Gruppen von Beschwerden zusammenzufassen, um anhand von Diagnosen entsprechend wirkungsvolle Therapieangebote machen zu können. So der Plan.

Mein Stressmodell (Video in meinem YouTube-Kanal) erklärt, wie es zu einem Erleben kommt, dass in der Folge zu PTBS-Symptomen führen kann. Aus meiner Erfahrung ist das Kriterium für das erhöhte Risiko einer PTBS nach einer belastenden oder bedrohlichen Lebenserfahrung die subjektive Begegnung mit dem Tod. Ich nenne das, dem Tod ins Gesicht sehen. Dieser Moment entscheidet darüber, ob das Gehirn in einen Ausnahmezustand (Notabschaltung) gerät, in dem die Erinnerungen an das Ereignis so abgespeichert und verarbeitet werden, wie PTBS-Betroffene es dann erleben: Als Warnreaktion mit belastenden Fehlalarmen in Form von sich aufdrängenden Erinnerungen als der Beschwerde, die am meisten belastet.

Folgen von Einbrüchen in Wohnungen und Häuser

Foto von Kendall Hoopes von Pexels

Gerade Wohnungseinbrüche stellen eine Gruppe von Ereignissen dar, die subjektiv sehr unterschiedlich erlebt werden können.

Natürlich würde man erstmal davon ausgehen, dass wenn der Einbruch in Abwesenheit der Bewohner stattgefunden hat und damit keine direkte, lebensbedrohliche Situation entstanden ist, keine PTBS-Symptomatik entstehen sollte. Andere Beschwerden mit Bezug auf den Einbruch kann es trotzdem geben, aber eben keine Posttraumatische Belastungsstörung. Sehr wohl können Ängste entstehen, auch Ängste die man als psychische Störung diagnostizieren kann (Anpassungsstörung oder Phobie als Beispiel).

Wenn es eine PTBS-Symptomatik gibt, also sich aufdrängende Erinnerungen, dann würde ich das erstmal als Hinweis sehen, dass die betroffene Person durchaus eine subjektiv lebensbedrohliche Erfahrung gemacht hat. Ich würde mich dafür interessieren und versuchen herauszufinden, worin die Lebensbedrohung bestand, durch die es zu den sich aufdrängenden Erinnerungen kommt. Dabei sind die Erinnerungen das zentrale Symptom. Alle anderen Beschwerden leiten sich daraus ab. (–> Meine PTBS-Reihe mit ausführlichen Erklärungen finden Sie hier.)

Das heißt, wenn es sich aufdrängende Erinnerungen gibt, dann ist das das zentrale Symptom der PTBS. Dann geht es im Grunde darum zu verstehen, was genau die betroffene Person als lebensbedrohlich erlebt hat. Denn aus meiner Erfahrung heraus, entstehen Erinnerungsattacken nur dann, wenn die Person dem Tod ins Gesicht gesehen hat. Es geht also nicht in erster Linie um das Ereignis, sondern um die Erinnerungsattacken in der Folge.

Andere, belastende Folgen von Wohnungseinbrüchen

Sieht man von der PTBS als Folge von Wohnungseinbrüchen ab, dann wird schnell deutlich, dass ein Wohnungseinbruch ein sehr belastendes Ereignis sein kann. Wollinger und andere (2014) befragten für das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN) knapp 1400 Personen aus fünf Großstädten. Die Ergebnisse können Sie im Bericht Wohnungseinbruch: Tat und Folgen / Ergebnisse einer Betroffenenbefragung in fünf Großstädten nachlesen. Der Bericht enthält spannende Informationen über typische Tatabläufe von Wohnungseinbrüchen. In nur 20% der Einbrüche war überhaupt ein Bewohner im Haus . Einbrecher wollen also lieber einbrechen, wenn niemand da ist.

Die Untersuchung befragte ihre teilnehmenden Personen auch, welche psychischen Folgen der Einbruch hatte. Betroffene schildern unter anderem folgende Beschwerden, die auch noch Monate nach dem Einbruch bestehen können:

„Dreiviertel der Befragten (75,3 %) fühlten sich aufgrund der Tat in ihrer gewohnten Umgebung unsicher. Bei fast der Hälfte(46,5 %) hielt dies längere Zeit an. Gefühle der Macht- und Hilflosigkeit wurden ebenfalls von über der Hälfte der Betroffenen berichtet, wobei diese ebenfalls recht häufig langfristig bestanden. Weiterhin wurden häufig Stress und Anspannung als Folge des Erlebten angegeben. Der Wohnungseinbruch löste daneben bei zwei von fünf Befragten starke Angstgefühle aus. Auch Schlafstörungen wurden in vergleichbarer Häufigkeit berichtet. Des Weiteren wurde angegeben, sich aufgrund des Erlebten geekelt und erniedrigt gefühlt zuhaben. Versuche, nicht über die Tat nachzudenken, berichtete ein Viertel der Betroffenen. Ein ähnlicher Anteil der Befragten gab das Erleben von Albträumen an. Seltener wurde berichtet, im Umgang mit anderen Menschen unsicher geworden zu sein. […] Die Ergebnisse zu den emotionalen Folgen zeigen zum einen, dass ein (versuchter) Wohnungseinbruch weitreichende Folgen wie Gefühle der Hilflosigkeit, starke Angstgefühle und Anspannung auslösen kann. Andererseits gibt ein nicht unerheblicher Teil der Befragten an, nicht bzw. nicht langandauernd unter den jeweiligen Folgen gelitten zu haben. Insgesamt gaben 10,0 % aller Betroffenen an, keiner der […] aufgeführten emotionalen Folgen erlebt zu haben.“

Wollinger und andere, 2014 / S. 53 ff

Die Beantwortung Ihrer Frage

Foto von Sindre Strøm von Pexels

Es ist denkbar, wenn auch unwahrscheinlich, dass unter den genannten Umständen eine PTBS entsteht. Ein erster Hinweis sind sich aufdrängende Erinnerungen an den Einbruch. Erinnerungen zeigen an, was als bedrohlich erlebt wurde. Nur ein Ereignis, das von der betroffenen Person als lebensbedrohlich erlebt wurde, kann meiner Meinung nach eine PTBS verursachen.

Unabhängig von einer PTBS kann ein Wohnungseinbruch ein sehr belastendes und auch krankmachendes Ereignis sein.

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Stefanie Rösch

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