Opferentschädigung – Was ist das denn?
03.05.2014 Veröffentlicht von Stefanie Rösch Lesestoff 2 KommentareDas Opferentschädigungsgesetz (OEG) gibt es seit 1985.
Ich beschreibe es immer so: Der Staat ist sich darüber bewusst, dass er seine Bürger nicht immer zuverlässig davor schützen kann, Opfer eines Verbrechens zu werden. Also hat der Staat sich selbst auferlegt, diesen Opfern mit den Folgen zu helfen. Diese Hilfe besteht vor allem in der Übernahme von Kosten für den entstandenen Schaden, auch für Psychotherapie, andere Heilbehandlungen oder medizinische Leistungen.
Die wichtigste Voraussetzung um eine Entschädigung nach dem OEG zu erhalten ist, die Straftat anzuzeigen und bei der Aufklärung der Tat nach bestem Wissen und Gewissen mitzuwirken und im gleichen „Atemzug“ den vorerst formlosen Antrag auf Opferentschädigung zu stellen. Leider sind zu wenige Opfer über die Möglichkeit dieses Antrages aufgeklärt. Deswegen auch dieser Artikel.
Eine gute Zusammenfassung zum Opferentschädigungsgesetz findet sich auf Wikipedia.
In der Regel ist der Antrag auf Opferentschädigung bei den zuständigen Versorgungsämtern zu stellen. Er kann aber auch bei der Stadt, anderen Sozialleistern, der Rentenversicherung und der Krankenkasse gestellt werden. Der Antrag kann formlos sein. In unserem Landkreis (Konstanz, BW) erfolgt dann eine Prüfung des Anspruches durch das Landratsamt, die schon einmal ein, zwei Jahre dauern kann, wenn die Prüfung von einem laufenden Strafverfahren abhängig gemacht wird – was nach meinem laienhaften Rechtsempfinden laut Gesetz nicht notwendig wäre. Die Prüfung erfolgt teilweise aufgrund Aktenlage, was eine Verzögerung begründen kann, da die Akten möglicherweise erst nach Beendigung des Strafverfahrens an das Landratsamt übergeben werden. Teilweise erfolgt die Prüfung auch über eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst des Landkreises. In Konstanz haben wir das Glück, wirklich kompetente Ärzte an dieser Stelle zu haben, die sich mit Traumafolgen exzellent auskennen.
Wird der Anspruch auf Versorgung festgestellt, so gilt das Antragsdatum für fällige Zahlungen. Ich hatte Klienten, die zwar erst nach 2 Jahren, dann aber sämtliche Therapiekosten erstattet bekamen, weil sie den Antrag auf Opferentschädigung direkt im Zusammenhang mit ihrer Anzeige gestellt hatten. Also den Antrag so früh wie möglich stellen.
Hier ein paar Antragsbeispiele:
Berlin | OEG_Antrag_Berlin |
Deutschlandweit | [wpdm_file id=14] |
Aus Bayern: | oeg_antrag_Bayern |
Hier die Informationen für den Landkreis Konstanz, allerdings immer noch ohne herunterladbares Antragsformular.
Dafür gibt es hier ein Merkblatt für Betroffene des Landes Baden-Württemberg: OEG_MerkbalttOpferhilfeBW
Und eine hilfreiche Onlineversion [wpdm_file id=11]
In Baden-Württemberg gibt es zusätzlich eine Landesstiftung Opferschutz
„Die in der Zeit von 2001 bis einschließlich 2013 von der Baden-Württemberg Stiftung und ab 2014 aus Haushaltsmitteln finanzierte Stiftung hat es sich zum Ziel gesetzt, Opfern von Straftaten zu helfen. Zum einen geschieht dies durch direkte finanzielle Zuwendungen an von Gewalttaten betroffene Personen. Wir wollen damit bestehende Lücken bei der gesetzlichen Opferentschädigung schließen. Zum anderen können durch die Stiftung aber auch Opfer-Zeugen-Betreuungsprogramme unterstützt werden.“
Und natürlich kann man sich auch immer an den Weißen Ring e.V. wenden, sicher die größte Opferhilfeorganisation, die wir in Deutschland haben, mit Niederlassungen in vielen Städten und Gemeinden, sowie einer Informationshotline.
Wer sich genauer für das Thema interessiert findet Hier noch eine interessante Statistik: OEG_Statisktik_2012